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Beschweren und verklagen!

September 6, 2012

Lächeln, Argumentieren und Hoffen bringen nicht viel. Frauen verdienen weiterhin weniger als Männer, haben im Beruf  geringere Aufstiegschancen und eine Frauenquote in Unternehmen wird es trotz vieler Debatten wohl nicht geben. Besonders Frauen mit Kindern sind häufig von Diskriminierung betroffen – sei es durch Kündigung, sei es durch verhinderte Beförderungen oder allein schon dadurch, dass sie die Stellen, für die sie sich bewerben, in der Regel gar nicht erst bekommen. Übrigens beschäftigt sich auch die neue (und von mir nicht gelesene) Ausgabe des ‚Stern‘ unter dem Titel ‚Wenn ein Kind kommt ist der Job weg‚ mit dieser Problematik. Auch ‚Glücklichscheitern‘ beschrieb in ihrem Blog eine unerwartet beschwerliche Job-Suche.

Diese Art der Freundlichkeit ist kein Vorbild. [Foto aus: Gertrud Oheim (1957). Einmaleins des guten Tons. Gütersloh: Bertelsmann; S. 81]

Wie einige gute Vorbilder zeigen, macht es wohl mehr Sinn, mit der Freundlichkeit aufzuhören: ‚Glücklichscheitern‘ wurde in einem Vorstellungsgespräch  (für eine Teilzeitstelle!) nicht nach ihrer Qualifikation und Motivation gefragt. Stattdessen ging es allein darum, ob sie Job und Kind zeitlich vereinbaren könne. Daraufhin hat sie folgende, durchaus nachahmenswerte, Beschwerde-Email entworfen. In Österreich verklagte eine Frau einen potentiellen Arbeitgeber nachdem folgendes passiert war: „Die Frau bewarb sich vor drei Jahren um die Leitung der AMS-Stelle Jennersdorf, zum Zug kam allerdings – bei gleicher Eignung – ein männlicher Mitbewerber. Im Bewerbungsgespräch wurde sie gefragt: ‚Warum können Frauen eigentlich nicht in der Erziehung der Kinder ihre Erfüllung finden?'“ Der Verfassungsgerichtshof bestätigte nun, dass damit ihr Recht auf Gleichheit verletzt worden sei – ob die Schadenersatz erhält ist aber weiter unklar, wie ‚Die Standard‘ berichtet.

Der dritte Fall wird in der ‚Zeit‘ beschrieben: Eine Wissenschaftlerin bewarb sich um eine Professur, die dann aber ein schlechter qualifizierter Mann erhielt (by the way: 51 Prozent der Uni-Absolvent_innen sind weiblich, jedoch nur 13,6 der Professor_innen). „Kommissionsmitglieder hätten damals Zweifel geäußert, ob Rapp als zweifache Mutter mit einem rund 150 Kilometer entfernten Wohnsitz die Professur ausfüllen könne, erzählte die Gleichstellungsbeauftragte. Dabei ist Rapp seit Jahren voll berufstätig.“ Übrigens wurde die Frauenbeauftragte von der Universität anschließend durch ein Disziplinarverfahren gezwungen, diese Aussage zurück zunehmen – klar, wer solche Kommissionen kennt, weiß ja auch, dass es da immer nur um rein fachliche Qualifikationen geht. Der Artikel erklärt dann noch, dass Klagen riskant für die Karriere sind. In Anbetracht der jetzigen Situation für Frauen mit Kindern ist es aber mindestens ebenso riskant für die Karriere, ruhig zu sein, sich nicht zu beschweren und nicht zu klagen.

(Als Info zum Verklagen von Arbeitsgeber_innen: Die Kosten sind gedeckt, wenn im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung inklusive Arbeits-Rechtschutz abgeschlossen wurde oder – noch besser – wenn man Mitglied einer Gewerkschaft wird, durch die man, wie etwa bei verdi, kostenlosen Rechtschutz und Beratung erhält.)

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